Satis Tipps

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(27.11.01)


Tipp-Bereich 9:  GRS: PC-Großschrift, Maus u.a. (G 66-74)
Tipp-Gruppe 67: GRS (Shareware): Überblick und Vergleich (1)

Tipp 67-1 : Allgemeine Eigenschaften der GRS-Software

Kurz-Info

In diesem Tipp werden allgemeine Eigenschaften der Shareware-Großschriftprogramme beschrieben, vor allem aber typische Einschränkungen gegenüber den "professionellen" Großschriftprogrammen (aus den Tipp-Gruppen 69 und 70).

Eine vergleichende Empfehlung der Programme folgt in Tipp 67-4.

Beschreibung

Eigenschaften von Shareware-Großschriftprogrammen

Shareware- und Freeware-Großschriftprogramme sind i.a. nur dazu gedacht, einen Ausschnitt des Bildschirms vergrößert darzustellen, und zwar meist auf einer wählbaren Teilfläche des Bildschirms und meist in mehreren wählbaren Vergrößerungsstufen. In einem Fall wird die aktuelle Umgebung der Maus vergrößert und wie eine Lupe mitgeführt ("Virtual Magnifying Glass v1.50" (spect.exe), Tipp 67-5).

Typische Mängel und Grenzen dieser Shareware-Programme sind:

a) Es ist ein reines Pixel-Blow-up, d.h. ohne Kantenglättung.
b) Es gibt keine eigenen Farb-Einstellungen, auch keine Invertierung
c) Es gibt wenige Modi der Vergrößerung (Vollbild, Split-Screen, usw.)
d) Die Mitführung des Maus- bzw. Schreibcursors im Lupenfenster klappt oft nicht.
e) Es lässt sich keine Sprachausgabe anbinden, die der Großschrift folgt.
f) Es kann Probleme bei Installation und Deinstallation geben;
g) Aufruf und Bedienung sind oft unbequem.
h) Die Funktionstasten zur Bedienung können sich mit denen des Anwenderprogramms stören.
i) Das Programm arbeitet oft sehr langsam, d.h. das Bild wird langsamer aufgebaut als man arbeiten möchte.
j) Es kann wegen des langsamen Bildaufbaus ruckartige Bewegungen des Bildes oder Mauszeigers geben.

Diese - unvollständige - Liste möglicher Einschränkungen und Mängel können Sie bei der Beurteilung der Programme selbst beachten. Natürlich ist man geneigt, bei kostenlosen Programmen auch bescheiden in den Ansprüchen zu sein.

© Die Weitergabe der Tipps mit Quellenangabe ist gestattet.